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BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52
Strafbarkeit wegen Betrugs, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Beihilfe zur …
Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57
Das Sondergesetz des § 396 RAbgO läßt jedoch gegebenenfalls eine Verurteilung wegen Betruges überhaupt nicht zu (vgl RGSt Bd 60, 97; Bd 63, 142; RG HRR 1937 Nr. 1142; BGH 3 StR 154/52 vom 22. Januar 1953). - BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57
Zum Tatbestand des § 396 RAbgO gehört ferner nicht, daß der Täter selbst Steuerschuldner ist, vielmehr, kann auch ein Dritter diese Straftat begehen (vgl RGSt Bd 67, 371, 372; Bd 77, S 87, 97; RG DR 1940, 2067 Nr. 19; vgl auch BGH NJW 1955, 192).
- BGH, 18.12.1975 - 4 StR 472/75
Dritter als Täter einer Steuerhinterziehung - Verhängung einer Geldstrafe neben …
Auf diesen Standpunkt haben sich nicht nur das Reichsgericht (vgl. u.a. JW 1938, 2899 Nr. 15) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1953 - 3 StR 154/52 - BB 1957, 317; Urteile vom 9. November 1956 - 2 StR 414/56 - und vom 29. Mai 1957 - 2 StR 183/57 - in GA 1958, 49) gestellt.Auch sonst sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die der Verurteilung des Angeklagten wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen als Drittschuldner entgegenstehen könnten (für einen Fall wie hier vgl. besonders die bereits zitierte Entscheidung 2 StR 183/57 vom 22. Mai 1957 in GA 1958, 49, sowie KG in RSt Bl. 1934, 695).