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   BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57   

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https://dejure.org/1957,2951
BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57 (https://dejure.org/1957,2951)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1957 - 2 StR 183/57 (https://dejure.org/1957,2951)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1957 - 2 StR 183/57 (https://dejure.org/1957,2951)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52

    Strafbarkeit wegen Betrugs, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57
    Das Sondergesetz des § 396 RAbgO läßt jedoch gegebenenfalls eine Verurteilung wegen Betruges überhaupt nicht zu (vgl RGSt Bd 60, 97; Bd 63, 142; RG HRR 1937 Nr. 1142; BGH 3 StR 154/52 vom 22. Januar 1953).
  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57
    Zum Tatbestand des § 396 RAbgO gehört ferner nicht, daß der Täter selbst Steuerschuldner ist, vielmehr, kann auch ein Dritter diese Straftat begehen (vgl RGSt Bd 67, 371, 372; Bd 77, S 87, 97; RG DR 1940, 2067 Nr. 19; vgl auch BGH NJW 1955, 192).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 StR 472/75

    Dritter als Täter einer Steuerhinterziehung - Verhängung einer Geldstrafe neben

    Auf diesen Standpunkt haben sich nicht nur das Reichsgericht (vgl. u.a. JW 1938, 2899 Nr. 15) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1953 - 3 StR 154/52 - BB 1957, 317; Urteile vom 9. November 1956 - 2 StR 414/56 - und vom 29. Mai 1957 - 2 StR 183/57 - in GA 1958, 49) gestellt.

    Auch sonst sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die der Verurteilung des Angeklagten wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen als Drittschuldner entgegenstehen könnten (für einen Fall wie hier vgl. besonders die bereits zitierte Entscheidung 2 StR 183/57 vom 22. Mai 1957 in GA 1958, 49, sowie KG in RSt Bl. 1934, 695).

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